#hubiplag [Update]

Sonst geht’s an dieser Stelle ja eher wissenschaftlich zu, aber aus aktuellem Anlass explosiver Boulevard-Schweinejournalismus.

Sonst geht’s an dieser Stelle ja eher wissenschaftlich zu, aber aus aktuellem Anlass explosiver Boulevard-Schweinejournalismus: UPDATE – Da eine respektvolle Einigung so gut wie erreicht ist, kann der nachfolgende Erfahrungsbericht so nicht mehr als aktuell und repräsentativ gelten, sondern eher als kleines Lehrstück über den Umgang mit Fehlern, Krisenmanagement und Kommunikation. Ich habe auf jeden Fall viel daraus gelernt:

EDIT [28.05.2013 um 13:55 Uhr]: Ende gut, alles gut. Die RETRO #27 ist erschienen und enthält eine kurze und freundliche Richtigstellung. Außerdem ist das Heft unter neuer Chefredaktion richtig schön geworden!

EDIT [24.01.2013 um 15:45 Uhr]: Seit heute ist der materielle Teil meiner Abmachung mit dem CSW-Verlag eingelöst. Das ist sehr schön und auch die allgemeine Kommunikation läuft seit Monaten freundlich und respektvoll ab. Eine Richtigstellung steht jetzt noch aus.

EDIT [23.10.2012 um 20:05 Uhr]: Der Kontakt zum CSW-Verlag wurde wieder hergestellt und es zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung der Situation ab. In Kürze mehr…

EDIT [22.10.2012 um 21:43 Uhr]: Da es in den Kommentaren jetzt schon mehrmals angesprochen wurde, möchte ich darauf hinweisen, dass ich die beiden Meme-Bildchen im Text selbst erstellt habe und zwar mit den entsprechenden Online-Generatoren. Ihr könnt es mir gerne nachmachen, z.B mit dem »Y U No«-Guy oder Boromir, es macht viel Spaß [und wird bei nicht-kommerzieller Nutzung geduldet]! Was die Veröffentlichung meiner Rezension bei Amazon.de angeht, muss ich deutlich anmerken, dass ich Amazon.de & Partnerunternehmen laut den offiziellen AGBs [§8] nur eine »nicht-ausschließliche« Nutzung erlaube. Damit liegen nicht nur die Urheberrechte nach wie vor bei mir, sondern ebenfalls die Verwertungsrechte. Will man den Text weiterveröffentlichen, muss man mich also vorher fragen oder ein Partner von Amazon.de sein. Als Urheber muss ich allerdings immer kenntlich gemacht werden.

EDIT [22.10.2012 um 17:32 Uhr]: Aufgrund eines berechtigten Hinweises in den Kommentaren, habe ich einige direkte Zitate in indirekte Rede umgewandelt. Ich möchte hier tatsächlich niemanden bloßstellen, sondern lediglich auf grobe Missstände hinweisen. Für weitere Anmerkungen bin ich sehr dankbar!

EDIT [22.10.2012 um 13:29 Uhr]: Der Blog Superlevel berichtet jetzt auch zu #hubiplag!

#hubiplag-Meme

Auf dem diesjährigen researching games Barcamp (6. & 7. Oktober) gratulierte mir mein verehrter Kollege Sebastian Felzmann zu einer Veröffentlichung in der aktuellen Ausgabe (#25) der RETRO – einem »Kulturmagazin für Videospiele« aus dem CSW-Verlag. Ich wusste nicht wovon er redet. Bereits im vergangenen Juli hatte ich Sebastians lesenswerter Analyse des Retrogamings – Playing Yesterday: Mediennostalgie im Computerspiel – einen kurzen Text gewidmet und sowohl in diesem Blog als auch bei Amazon.de veröffentlicht. Genau diese Rezension sollte nun – laut Sebastian – in der RETRO zu lesen sein. Da ich nie mein Einverständnis zu einer Weiterveröffentlichung des Textes gegeben habe, glaubte ich zu diesem Zeitpunkt noch an ein simples Missverständnis und war eher belustigt als verärgert. Ein Besuch beim Bahnhofskiosk – wenige Tage später – sollte mich dann allerdings gründlich desillusionieren: Nicht nur war da auf Seite 8 der RETRO #25 meine Rezension – in voller Länge und quasi unverändert –, es fehlte ebenfalls die Angabe eines Autoren. Ein mustergültiges Plagiat also. Aber überzeugt Euch selbst:

#hubiplag: RETRO_Rezension
[…]

ORIGINAL: »Ich muss mich ebenfalls outen: Wenn ich Pixel sehe, wird mir ganz warm um’s Herz. Das gleiche gilt für klassische Computertechnologie, Chiptunes und die angenehme „Tortur“ Soundkarten-Einstellungen von MS-DOS-Spielen korrekt zu konfigurieren. Und selbst das durchwachsenste zeitgenössische Spiel erhält Absolution für ein gelungenes Retro-Zitat. Die Vergangenheit des Computerspiels ist ein gemütlicher Rückzugsort, gefüllt mit schönen Kindheitserinnerungen und frei von modernen Gewalt-, Komplexitäts- und Grafik-Orgien. Früher war eben alles besser. Zumindest im verklärten Rückblick, der feinsäuberlich alles Negative ausblendet. Warum wir so gerne Erinnerungen an die „gute alte Zeit“ des Mediums konstruieren und wie Computerspiele den Hang der Spieler zur Nostalgie aufgreifen, darüber gibt Playing Yesterday: Mediennostalgie im Computerspiel (2012) von Sebastian Felzmann nun kompetente Auskunft. […]«

Kein wirklicher Unterschied, oder? Nur hier eine Kursivierung weniger, dort neue Anführungszeichen und da eine gelöschte Jahreszahl. Im Rest sieht es nicht anders aus. Ohne Zweifel ein Plagiat meiner Rezension. Das konnte ich einfach nicht so stehen lassen. Einen Text ohne meine Erlaubnis zu benutzen, ist schon ziemlich grenzwertig, aber in Ordnung, solange zumindest mein Name daneben steht und ich dadurch etwas kostenlose Sichtbarkeit bekomme. Doch einen Text ohne meine Erlaubnis und ohne Angabe meines Namens zu benutzen, macht mich sauer. Aber ich greife zu weit, schließlich war an diesem Punkt noch davon auszugehen, dass es sich um einen bedauernswerten Fehler handelt, der schnell und verantwortungsbewusst korrigiert und entschädigt wird – vor allem, weil ich die redaktionell Verantwortlichen schon kenne und sie mich ebenso. Daher habe ich zunächst per Email um Aufklärung gebeten:

Am 11.10.2012 um 17:17 schrieb Christian Huberts:
»[…] Ich bin nun ziemlich verärgert, behalte mir weitere Schritte aufgrund der Verletzung meines Urheberrechts vor und bitte zunächst um schnelle und vollständige Auskunft über die Umstände der unrechtmäßigen Veröffentlichung meiner Rezension. […]«

Wie erhofft, erfolgte eine Reaktion sehr schnell und versprach interne Aufklärung – trotz einer gewissen »Ich habe nur Befehle ausgeführt!«-Rhetorik. Der Chefredakteur der RETRO habe – laut seiner ersten Email – den Text mit der Bitte um Abdruck vorgelegt bekommen und darum auch genau so abgedruckt. Und auch seine zweite Email schien vielversprechend und um Klärung bemüht. Der CSW-Verlagschef wurde telefonisch kontaktiert und teilte mit, die genaue Herkunft der plagiierten Rezension prüfen zu wollen. Zumindest dem Chefredakteur der RETRO war diese Angelegenheit schon mal sehr peinlich. Aber nun gut, es passieren halt mal Fehler. Umso gespannter war ich auf die Antwort des CSW-Verlagschefs. Dieser beteuert in seiner ersten Email an mich, den Text weder von Amazon.de, noch von meinem Blog kopiert zu haben. Entweder Sebastian Felzmann selbst oder der Verlag seines Buches – der sehr empfehlenswerte Verlag Werner Hülsbusch – hätten ihm meine Rezension – quasi als anonymes PR-Material – zugeschickt. Mal davon abgesehen, dass man als Verlagschef wohl wissen sollte, woher man seine Inhalte bekommt, schienen die Schuldigen erstmal gefunden. Da ich Sebastian gut kenne und selbst schon erfolgreich mit dem Verlag Werner Hülsbusch zusammengearbeitet habe, kam mir diese Geschichte allerdings reichlich unwahrscheinlich vor. Trotzdem habe ich nachgefragt. Sebastian hat sofort mit seinem Verlag Kontakt aufgenommen und – wie erwartet – jeglichen Verdacht einer unrechtmäßigen Verwendung meines Textes entkräftet. Da es mir fürchterlich unangenehm war, überhaupt der Schuldzuweisung des CSW-Verlagschefs nachgegangen zu sein, habe ich mich sofort bei beiden für die ungerechtfertigte Verdächtigung entschuldigt:

Am 12.10.2012 um 17:54 schrieb Christian Huberts:
»[…] [V]ielen Dank für Eure schnelle Aufklärung! […] Da muss also auf Seiten der RETRO etwas sehr gründlich schief gegangen sein. […] Daher ein Sorry von mir, dass Ihr da mit reingezogen wurdet! […]«

Und jetzt war ich richtig angefressen! Mich für dumm zu verkaufen ist eine Sache, aber auch noch andere Menschen zu beschuldigen ist ziemlich daneben. Darum gleich wieder ran an die Tastatur:

Am 12.10.2012 um 21:08 schrieb Christian Huberts:
»Beide [Sebastian Felzmann und der Verlag Werner Hülsbusch] konnten mir sehr überzeugend darlegen, dass 1.) nur der Link zu meiner Rezension auf Amazon.de verschickt wurde und nicht der Text selbst, 2.) ich in diesem Zusammenhang deutlich als Autor genannt wurde und 3.) nie die Rede davon war, meine Rezension benutzen zu sollen bzw. ungefragt benutzen zu dürfen. Eine einfache Anfrage bei mir im Vorfeld wäre genug gewesen und ich hätte den Text gerne – mit einem Belegexemplars als Honorar – zur Verfügung gestellt. […] Das ist ziemlich enttäuschend und ich bitte erneut um ehrliche und restlose Aufklärung, damit wir diese Angelegenheit achtsam, zügig und ohne unnötige Kollateralschäden abschließen können. Darüber hinaus erwarte ich eine Richtigstellung der Urheberschaft der »Playing Yesterday«-Rezension aus der aktuellen RETRO (#25) in der kommenden Ausgabe (#26). Außerdem erlaube ich es mir, einen geringen Betrag als Schadensersatz, für die weitere Verwendung der Rezension, die nun unnötig angefallene Arbeit sowie ein erworbenes Belegexemplar in Rechnung zu stellen.«

Meine Hoffnung war, dass sowohl der Chefredakteur der RETRO als auch der CSW-Verlagschef nun erkennen, dass ich es ernst meine und mich nicht mit dem Delegieren von Verantwortung und Schuld an Andere zufrieden gebe. Leider wurde die ganze Geschichte nur noch skurriler. Kurz nach dem Versand der Email meldete sich der Chefredakteur der RETRO telefonisch bei mir. Aus Anstand und Diskretion möchte ich den genauen Ablauf des Gesprächs nicht offenlegen. Aber so viel: Es war ein etwa 20-minütiger, freundlicher Monolog aus Entschuldigungen, Schmeicheleien und dem wiederholten Hinweis, dass es bei der RETRO bzw. dem CSW-Verlag sowieso nichts zu holen gäbe. Das Beste kam zum Schluss: Wie wäre es, wenn ich zur Wiedergutmachung einen längeren Artikel für die RETRO schriebe? »Wäre das nicht was?« Danke, aber nein danke, das wäre nichts. Wenn ich schreiben und veröffentlichen möchte, dann kann ich das in der Zwischenzeit auch anderswo machen. Erstmal möchte ich Richtigstellung und Entschädigung für ein ziemlich dreistes Plagiat. Zumindest die Richtigstellung hat der Chefredakteur dankenswerter Weise in Aussicht gestellt. Der CSW-Verlagschef denkt sich das allerdings ganz anders. Er meint in seiner nächsten Email, dass er sich bereits entschuldigt hätte – auch wenn das in meiner Erinnerung eher eine (falsche) Beschuldigung war – und ich die Kirche im Dorf lassen solle. Man wäre schließlich ein Ein-Mann-Unternehmen und nicht der Springer Verlag. Woher er meinen Text bekommen habe, das wisse er jetzt nicht mehr so genau. Und polemisch wurde es dann auch noch: Er könne ja die 5000 Emails der letzten Monate noch einmal durchgehen oder gleich die 1000 Kunden der RETRO persönlich anrufen und darum bitten, die Seite mit dem Plagiat herauszureißen. Am Ende der Email fragt er dann noch nach dem entstandenen Schaden – wobei ich mir nach wie vor unsicher bin, ob das eine ernstgemeinte Frage ist oder nur weitere Polemik. Nun, neben dem offensichtlichen Schaden, den ein Plagiat mit sich bringt, jetzt auch die Tatsache, dass ich offenbar für einen Vollidioten gehalten werde. Interessant ist auch die plötzliche Amnesie in Bezug auf die Herkunft des Plagiats. Das hat sich in der ersten Email des CSW-Verlagschefs noch ganz anders angehört (siehe oben). Meine Antwort fiel entsprechend aus:

Am 13.10.2012 um 14:27 schrieb Christian Huberts:
»[…] Du bist Chef eines Verlags – wie groß ist mir egal! –, trägst für Deine Arbeit die (rechtliche) Verantwortung und hast eine Sorgfaltspflicht. (Ebenso ist [der Chefredakteur der RETRO] für die Inhalte des Hefts direkt verantwortlich, V.i.S.d.P. -> Publizistische Sorgfaltspflicht -> Rechte Dritter -> Urheberrecht) Fehler können passieren, natürlich. Ich mache auch viele Fehler. Jedoch sollte man zumindest versuchen, diese Fehler zu verstehen, in Zukunft zu verhindern und nach Möglichkeit den entstandenen Schaden PROAKTIV zu lindern. Das ist alles nicht passiert. Stattdessen werde ich wiederholt für dumm verkauft, das Plagiat wird marginalisiert, andere werden verantwortlich gemacht, ich in die Täterrolle gedrängt. […] Also ein letztes mal – bevor mir endgültig der Kragen platzt – das Angebot, mir Dein Problem-, Verantwortungs- und Unrechtsbewusstsein zu zeigen, Dich anständig – ohne Polemik und eristische Dialektik – bei mir zu entschuldigen, gutes Karma zu schaffen und mir ein FAIRES Angebot zu machen, mich für die Verletzung meines Urheberrechts und die damit einhergehende Problematik zu entschädigen. […]«

Erfreulicherweise war die Antwort auf meine Email – die erst einige Tage später eintrudelte – schon deutlich kooperativer. Was auch mit meinem Hinweis zusammenhängen könnte, dass es juristisch keinen Unterschied macht, ob ein Plagiat mit Vorsatz oder aus Versehen produziert wird. Jetzt zeigt der CSW-Verlagschef mehr Verständnis, ist aber der Ansicht, dass ich mit Kanonen auf Spatzen schieße – was erneut eine ziemlich rhetorische Umkehrung von Täter und Opfer ist. Zumindest scheint er nun auf mich zugehen zu wollen: Er betont noch einmal, bereits gesagt zu haben, dass es ihm leid täte und dies ebenfalls einschlösse, dass er die Sache wieder gerade biegt. Dafür wolle er sich noch am selben Abend (des 16.10.2012) Zeit nehmen. Und Zeit hat er sich genommen. Bis heute. Selbst nach nochmaliger Nachfrage und der Bitte um Eile in dieser – nervlich ziemlich belastenden – Angelegenheit, hat sich der CSW-Verlagschef nicht mehr bei mir gemeldet und zum Plagiat geäußert. Tja, und nun?

#hubiplag-Meme

Ich bin jetzt ziemlich enttäuscht. Nicht nur als jemand, der mit Schreiben einen Teil seines Lebensunterhalts verdient, sondern auch als Mensch, der sich fortschreitender Ignoranz, Polemik sowie fadenscheinigen Hinhalte- und Marginalisierungs-Taktiken ausgesetzt sieht. Ich wünsche mir im (Arbeits-)Alltag von Kollegen, Vorgesetzten, Vertragspartnern und allen anderen Mitmenschen fair und ehrlich behandelt zu werden. Das sehe ich allerdings in meinem Kontakt zum CSW-Verlag (und abgeschwächt zur Redaktion der RETRO) nicht mehr gegeben. Zu keinem Zeitpunkt wurde aktiv und unaufgefordert auf eine faire Lösung hingearbeitet bzw. mir ein ernstzunehmendes Angebot gemacht. Ich verstehe nicht, wie man sich so unprofessionell verhalten kann. Gerade in Zeiten, in denen es freie Autoren sowieso schon schwer genug haben, fehlen mir da die Worte. Meine Rezension mag nicht einer meiner längsten oder wichtigsten Texte sein, aber wertlos oder gemeinfrei ist sie nicht. Ich bin nicht gekommen, um mich zu bereichern, sondern lediglich, um auf einen sehr ernsten – und juristisch relevanten – Fehler hinzuweisen und um eine Korrektur sowie eine Entschädigung für die angefallene Arbeit und die entstandenen Kosten (bzw. das ausgebliebene Honorar) zu bitten. Das ist nicht zu viel verlangt, oder?

Wie ich nun weiter vorgehen möchte:

  • Diesen Blog-Beitrag verbreiten
  • Amazon.de auf das Plagiat aufmerksam machen
  • Die (angekündigte) Rechnung & eine Unterlassungsaufforderung schreiben
  • Mir einen Rechtsanwalt suchen
  • Nicht locker lassen – Plagiate verjähren erst nach drei Jahren
  • Wie es aussieht, können wir uns doch einvernehmlich einigen…

Ich freue mich über Hilfe bei der Weiterverbreitung dieses Textes, hoffe auf ein wenig Öffentlichkeit und freue mich über Tipps und Unterstützung für die geplanten Handlungsschritte. Vielen Dank an alle, die mir moralische Rückendeckung geben bzw. mir bereits gegeben haben!

Ein „mächtiger“ Kulturwissenschaftler

24 Kommentare

Kurzer Hinweis: Die Rechte an dem Artikel liegen bei Amazon, nicht bei dir:

Auszug AGB's "Entscheidet sich der Nutzer, auf Amazon.de Inhalte (z.B. Kundenrezensionen) einzustellen, gewährt er Amazon.de eine für die Dauer des zugrunde liegenden Rechts zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Inhalte für jegliche Zwecke online wie offline."

Die Dauer bezieht sich auf Gesetzesänderungen und deinen Rechtsanspruch gegenüber AGB's im Allgemeinen und Amazon hat diese Klausel, um alles mit der Rezension machen zu können und hat bisher keinerlei Praxis an den Tag gelegt, in der sie den Urhebern eine eigene Verwendung verwehren wollten (einige Forenbeiträge legen sogar nahe, dass sie den Leuten direkt sagen, dass sie ihnen das Recht im Gegensatz zu der Aussage in den AGB's gar nicht wegnehmen wollen), aber gerade im Rechtsfall ist das zu beachten.

Danke für den Hinweis. Stimmt, allerdings bleibt das Urheberrecht bei mir. Aus den Amazon.de-AGBs: »Urheberpersönlichkeitsrechte ("Moral Rights") werden durch diese Regelung nicht übertragen.« Mehr dazu bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Urheberpers.C3.B6nlichkeitsrecht. Es liegen nur die Verwertungsrechte bei Amazon.de, die ich ihnen mit dem Einstellen meiner Rezension erteilt habe. Über eine Weiterveröffentlichung abseits von Amazon.de (und angehörigen Unternehmen) entscheide nach wie vor ich alleine!

Ich bin nicht hart belesen, aber was ich im täglichen Diskurs am Institut immer dazu mitbekomme ist folgendes:

Urheberpersönlichkeitsrechte lassen sich ja auch gar nicht übertragen, sie sind (in Deutschland und das ist eine Ausnahme) immer beim Urheber und natürlich. Aber da das Verwertungsrecht "unbeschränkt und ausschließlich" vergeben wird, hast du theoretisch dieses Recht komplett abgetreten. Dass das Urheberrecht dabei nicht verschwindet hat dabei nur drei Konsequenzen:

1. Wenn Amazon für die Weiterverwendung deines Werkes vergütet wird, müssen sie dich "angemessen" mit vergüten, wobei "angemessen" ein rechtlicher Streitbegriff ist.

2. Du kannst immer die Gerechtfertigkeit dieser Rechteübertragung anstreiten.

3. Im Falle der Ungültigkeit der AGB's, der Aufgabe des damit eingegangen Vertrags oder der Auflösung von Amazon fallen alle Verwertungsrechte wieder an dich zurück.

Amazon verwendet diese Taktik, um wiederum von dir aus nicht angreifbar zu sein, wenn sie deine Rezension weiterverwenden aber haben praktisch noch nie Interesse daran gezeigt, dieses Recht dir gegenüber umzusetzen. Auch gibt es genug Diskussionen die solche AGB's aus unterschiedlichsten Gründen in Deutschland als ungültig und anfechtbar ansehen. Aber so lange das nicht im Einzelfall geregelt wird, ist die offensichtlichere Rechtslage: Amazon hat alle (Verwertungs!)Rechte am Artikel, du keine mehr.

5 Pfennige. Über weitergehende Belehrungen bin ich immer mehr als dankbar!

Erneut Thx, ich bin da auch lange kein Experte! Aber eine Korrektur: Laut AGBs sichert sich Amazon.de das »nicht-ausschließliche […] Recht zur Nutzung« und nicht das »ausschließliche« (von »unbeschränkt« ist gar nicht die Rede). Wenn ich das richtig verstehe – und meine bisherige Recherche scheint das zu bestätigen – verbleiben damit die Verwertungsrechte AUCH bei mir. Dass sich Amazon.de gegen alle möglichen rechtlichen Probleme absichert leuchtet ein, aber mein Eindruck ist, dass sie dabei nicht so invasiv vorgehen, wie es zunächst den Eindruck machen könnte.

Interessant. Anscheinend habe ich da eine AGB-Änderung bei Amazon verpasst. Das AGB Zitat von mir stammt aus einem Blogbeitrag und der Wortlaut "ausschließlich" ist danach jahrelang an allen möglichen Stellen so aufgetaucht. Entweder hat Amazon da tatsächlich die eigenen Rechtsansprüche moderater werden lassen oder da hat jemand mal ganz früh einen Hoax installiert. Was ich mir aber nicht vorstellen kann, weil ich schon ganze Buchhandelsvertetergemeinschaften (2009 oder 2010 im BaseCamp Berlin) darüber diskutieren gesehen habe. Sorry fürs unüberprüfte Zwischenfunken! 🙂

Das ist natürlich Schweinerei, was der Verlag sich erlaubt. Am Besten ist wirklich Anwälte einzuschalten.

Aber mal ganz blöde Frage, du beschwerst dich, dass deine Texte ohne dein Wissen und ohne einen Verweis auf den Autor irgendwo veröffentlicht werden, aber hast du mal eine Quelle zu deinen Bildern in diesem Artikel angegeben?

Versteh mich nicht falsch, ich finde es wirklich traurig, wenn creative Arbeit (Texte, Bilder, Filme, Musik, Games etc.) kopiert und ohne Erlaubnis und Verweise verwendet werden, aber es kann doch nicht sein, dass einem Autor nur eigene Rechte wichtig sind und Rechte anderer Schaffender egal sind!? Übrigens ist es bei vielen anderen Kreativen genau so der Fall. In Ihrem Bereich ist es wichtig die Rechte einzuhalten, aber in anderen Bereichen ist es total irrelevant! Sorry! Aber es ist nur traurig!

Ich bitte natürlich um Korrektur, falls ich etwas durcheinander gebracht habe.

Du hast natürlich in sofern Recht, dass die besagten Bilder – von den Untertiteln einmal abgesehen, die sind von mir – nicht mein Eigentum sind. Allerdings handelt es sich um recht populäre Internet-Meme (siehe bspw. Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Internet-Phänomen), die von den jeweiligen Urhebern als solche geduldet werden bzw. sowieso gemeinfrei sind:
– "Y U NO" Guy (http://knowyourmeme.com/memes/y-u-no-guy)
– "One Does Not Simply Walk into Mordor" (http://knowyourmeme.com/memes/one-does-not-simply-walk-into-mordor)
Darüber hinaus lassen sich solche Meme auch als Zitat, Satire, Parodie oder Mash-Up verstehen, die rechtlich einen anderen Status haben, sofern sie eine gewisse kreative Eigenständigkeit besitzen. Sollten sich die Urheber dennoch bei mir melden, würde ich die Bilder natürlich umgehend entfernen. Der Unterschied zu einem Plagiat dürfte aber klar geworden sein: Die RETRO hat aus meinem Text nichts zitiert und etwas kreatives, eigenständiges daraus produziert, sondern einfach den ganzen Text genommen und als ihren eigenen ausgegeben. Ich mag die Internet-Kultur und den kreativen Austausch von Material, aber 1:1-Plagiate lehne ich ab!

Hi,

ja, mir ist schon Unterschied zu dem Plagiat von RETRO ist mir schon klar. Und du hast auch Recht, dass solche Weiterverbreitung dieser Bilder geduldet wird! Was ich außerdem komplett vergessen habe, ist dass wenn es sich bei den Bildern um eine Satire/Parodien etc. handelt und die in der Tat anderen Status haben.
Ich wollte aber im Großen und Ganzen ein wenig auf diese Problematik aufmerksam machen. Denn wir sitzen alle im selben Boot und sollten einander und unsere Arbeiten respektieren. (Ich bin übrigens aus der Sektion Gamesentwickler. 😉 )

Auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg, dass du dein Recht durchsetzen kannst!

Vielen Dank! 🙂
Es ist auf jeden Fall wichtig, die Rechte anderer zu respektieren, umso mehr, wenn man mit dem Material anderer sein Geld verdient, so wie es die RETRO gerade tut… 😉

Ich bemühe mich auf jeden Fall stets meine Quellen anzugeben – das hat mir die wissenschaftliche Arbeit beigebracht – und Urheber anzugeben wo es möglich und angebracht ist. Aber wie gesagt: Sobald sich jemand bei mir meldet, weil ich sein Urheberrecht verletzt habe, kümmere ich sofort darum und entferne die entsprechenden Inhalte… ist natürlich schwerer bei Print, aber auch da gibt es Möglichkeiten. Im Falle der RETRO hätte ich mich ganz zu Anfang sehr gerne mit einer Richtigstellung im nächsten Heft und einem Belegexemplar bzw. einem Abo zufrieden gegeben. Stattdessen wurde die Verantwortung abgeschoben. Der Rest ist sozusagen Geschichte… 😉

Für einen Schadensersatzanspruch musst du nachweisen, dass dir Aufgrund der Veröffentlichung ein finanzieller Schaden entstanden ist. Das wird nicht so einfach.

Ansonsten kannst du zum Anwalt gehen und die Retro abmahnen. Inkl. Unterlassungserklärung und Anwaltsgebühr wird das vermutlich die teuerste Variante für Retro.

Alternativ kannst du auch eine Rechnung aufsetzen und zustellen. Falls das ignoriert wird, kannst du mahnen und im letzten Schritt immer noch zum Anwalt gehen, um das ganze vor Gericht zu zerren. Da hier ein offensichtlicher Verstoß gegen dein Urheberrecht vorliegt, glaube ich nicht das sie es bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich gar nicht fackeln und das sofort abgeben. Andernfalls musst du abwägen, wieviel Kosten du dir oder der Gegenpartei aufbürden möchtest.

Vielen Dank für Deine Hinweise!

In erster Linie hoffe ich auf eine faire Geste des guten Willens. Ich weiß nicht, was die RETRO für eine Rezension (3.500 Zeichen) normalerweise an Honorar zahlt, aber das wäre sicherlich ein sehr guter Anfang. Aber ein RETRO-Abo oder Bücher aus dem CSW-Verlagsprogramm tun es auch. Mir geht's nicht – oder nur ganz wenig – um's Geld, sondern um ein ernst gemeintes Entgegenkommen. Ich bin da nicht sehr anspruchsvoll. Beim bisherigen Ausweichen und Aussitzen kann ich es aber nicht belassen… ich hoffe aber immer noch, auf rechtliche Schritte verzichten zu können!

Ein sicher berechtigtes Anliegen wird hier unsympathisch herübergetragen.

Indem man die Klage um Textklau mit einem selbst geklauten Bild illustriert.

Indem man sich beschwert, daß ein zur uneingeschränkten Verbreitung an Amazon überlassener Text tatsächlich verbreitet wird.

Aber vor allem, indem man professionelles Verhalten auf unprofessionelle Weise einfordert: indem man private Kommunikation öffentlich macht (und sich dabei noch über Fehler lustig macht).

Ich habe Deinen Hinweis ernst genommen und die direkten Zitate entfernt. Vielen Dank für den Hinweis. Für mich ist es auch das erste Mal und ein Lernprozess, meine Rechte auf »sympathische« Weise zu verteidigen. 🙂

[Hoppla, vorhin aus Versehen nicht als Antwort gepostet, darum jetzt noch mal verschoben:]

Vielen Dank für Deinen Beitrag!

Zu den »geklauten« Bildern verweise ich auf meine Antwort zu einem anderen Kommentar in diesem Artikel, die sich mit dem besonderen Status von Internet-Memen sowie dem Unterschied von einem Plagiat zu einem Zitat/Mash-Up/Satire auseinandersetzt.

Der Zusatz »[sic!]« dient im akademischen Gebrauch dazu, übertragene Fehler aus einem Zitat kenntlich zu machen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass ich die Fehler nachträglich eingebaut habe. Sollte damit der Eindruck entstanden sein, dass ich mich über die Fehler lustig mache, so tut mir das leid. Das war nicht meine Absicht.

Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich aus den Emails zitieren soll. Dass das nicht die feinste Art der Empörung ist, ist mir voll bewusst, im Zusammenhang mit dem Verhalten der Verantwortlichen schien es mir jedoch die einzige Möglichkeit zu sein, um deutlich zu illustrieren, womit ich mich gerade auseinandersetzen muss.

Zum Text: Der Text ist für Amazon.de laut AGBs zur »nicht-ausschließlichen« Nutzung freigegeben. Urheberrechte verbleiben selbstverständlich bei mir und auch die Vergabe von Nutzungsrechten (abseits von Amazon.de) steht allein mir zu.

Es tut mir leid, wenn das alles »unsympathisch« rüberkommt, aber mich belastet diese Angelegenheit sehr. Ich habe mehr als einmal versucht, auf die Verantwortlichen zuzugehen, aber diese erwecken sehr deutlich den Anschein, die Sache aussitzen zu wollen und beschuldigen obendrein auch noch andere. Ich bemühe mich nach Möglichkeit dabei nicht ausfallend oder beleidigend zu werden, keine Namen zu nennen und es bei kurzen Ausschnitten zu belassen, aber die Auslöser meiner Empörung kann ich nicht unerwähnt lassen. Ich wünsche mir einfach, dass ein fairer Schritt auf mich zu gemacht wird, dann ist die Sache ganz schnell für mich erledigt und vergessen.

Typischer Fall von das hätte nicht sein müssen. Ist es wirklich so schwer zu sagen "Oh, da ist uns ein Fehler unterlaufen – ist Cash okay?"

Die Arbeitszeit, die der Vorfall jetzt schon im Verlag gebunden hat, kann ein verlagsübliches Honorar für den Text wohl kaum übersteigen – wenn es die RETRO nicht so dicke hat, was ich mir bei einer Nischenpublikation gut vorstellen kann, wird das vielleicht gerade mal ein dreistelliger Betrag sein.

Das denke ich auch. Und ich bin nun wirklich nicht anspruchsvoll und möchte niemanden in die Armut treiben (wobei ich mich ziemlich genau da befinde). Für den Anfang wäre es schön gewesen, mir das gekaufte Belegexemplar zu vergüten und als Honorar täten es auch ein Abo der RETRO oder ein paar schicke Bücher aus dem Verlagsprogramm. Aber solange bei den Verantwortlichen die Überzeugung vorherrscht, man könne die Verantwortung auf andere – bekannte oder anonyme – Menschen abwälzen und die eigene publizistische Sorgfaltspflicht verleugnen, kann man wohl nicht mal das erwarten…

Zitat: …wird das vielleicht gerade mal ein dreistelliger Betrag sein"
Hust – wohl kaum. Vielleicht sollte man sich erst einmal über die üblichen Honorarzahlungen im Klaren sein, bevor man so etwas schreibt. Honorare in dreistelligen Summen – beginnen wir hier mal mit der Kleinstmöglichen – werden für Texte mit 10.000 Zeichen gezahlt, nicht aber für die hier gezeigten 790 Zeichen. Oder um es anders zu formulieren: Kompletter Bericht mit 20.000 Zeichen gibt es für 200,- bis 250,- Euro. Wie sonst sollte man ein 100-seitiges Magazin mit ca. 10.000 Zeichen pro Seite bezahlbar herstellen können?

Und um die Kirche mal im Dorf zu lassen, wäre eine interne Einigung zwischen den Parteien doch wohl eher angebracht als diese Anprangerung, die für die RETRO nun eher geschäftsschädigend rüberkommt. Das muss icht sein und könnte wiederum von den Machern des Magazins juristisch belangt werden.

Vielen Dank für Deinen Beitrag!
Übliche Honorare für einen Text von 3.500 Zeichen (der gezeigte Auschnitt ist auch tatsächlich nur ein Ausschnitt, siehe […]) bewegen sich tatsächlich eher im Bereich von 20 EUR bis 85 EUR (basierend auf eigenen Erfahrungen und der Aussage von befreundeten Verlagsarbeitern), aber wie beschrieben, ursprünglich hätte ich den Text auch gerne für ein Belegexemplar freigegeben. Als Autor gefragt und genannt werden möchte ich aber schon. Das Problem mit einer internen Einigung war ja nun leider, dass meine Anfragen und Bitten von Anfang an nicht ernstgenommen wurden. Das war auch eher der Stein des Anstoßes als ein ausgebliebenes Honorar. Da ich nicht gleich einen Anwalt einschalten wollte, schien ein wenig negative Öffentlichkeit angebracht, um dem CSW-Verlag zu signalisieren, dass man sich mit mir auf Augenhöhe auseinandersetzen sollte. Hat auch geklappt und nun wurde eine einfache und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden, die nur noch umgesetzt werden muss. Und ich bin einfach sehr froh, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist.

Negative Aufmerksamkeit ist ok, wenn derart lax mit dem Urheberrecht umgegangen wird. Aber sich finanziellen Ausgleich in unrealistischer Höhe zu erhoffen, finde ich unangebracht.

Zitat: "aber wie beschrieben, ursprünglich hätte ich den Text auch gerne für ein Belegexemplar freigegeben."
Das wäre mal so das Erste, was ich Dir gegeben hätte, da stimme ich Dir vollkommen zu. Sowas kostet einen Verlag vielleicht noch die Portokosten mehr, dafür zu diskutieren lohnt nicht.
Und ich lese, dass Ihr Euch geeinigt habt, somit hat sich nun die Aufregung gelohnt und wer weiss, hey: Vielleicht lesen wir demnächst mehr von Dir in der RETRO? Oder in der RETURN? Oder in der Lotek64?